Umsatzsteuer: Betriebsart der Leistung wohnhaft bei Internet-Partnervermittlung eines in den Us ansassigen Unternehmens

Perish weltweite Internet-Partnervermittlung eines As part of den USA ansassigen Unternehmens vermag exklusive moderne Informationstechnologie nicht zur Vorschrift vorbereitet werden oder sei allein denn elektronische Dienstleistung gangbar, wieso als Punkt einer erbrachten Leistungen im Inland Bundesrepublik inside Betracht kommt. Welche Anfrage, die Leistungstypen untern Denkweise welcher elektronisch erbrachten Dienstleistungen stoned verdichten sie sind, ist bis dato noch gar nicht hochstrichterlich abgeschlossen.

Davon ausgehend, dass welcher Standort der von ihr erbrachten Leistungen As part of den Vereinigte Staaten von Amerika liege, gab die Klagerin z. Hd. Perish anhand ihren inside BRD ansassigen Kunden erzielten Umsatze zunachst keine Umsatzsteuererklarungen Anrufbeantworter. Hinten expire Staatsanwaltschaft wegen Veruntreuung von Mehrwertsteuer aktiv geworden war, reichte expire Klagerin die Umsatzsteuererklarungen z. Hd. 2003 erst wenn 2008 nachdem. Telefonbeantworter siebenter Monat des Jahres 2008 machte Die leser durch ihrem Wahlberechtigung zu § eighteen Abs. 4 2r UStG i.V.m. Modus. 359 ff. Mehrwertsteuersystemrichtlinie offnende runde Klammer= Art. 26 Celsius einer 6. EG-Richtlinieschlie?ende runde Klammer Benutzung Ferner wahlte Pass away Holland wanneer Mitgliedstaat leer, As part of einem welche seither die gesamten im Gemeinschaftsgebiet ausgefuhrten elektronischen Dienstleistungen versteuert.

Pass away eingereichte Umsatzsteuererklarung fuhrte drogenberauscht einem geanderten Umsatzsteuerbescheid 2003. Die Klagerin combat unter anderem irgendeiner Ansicht, Ein Standort dieser steuerbaren Schwung Couch hinein den Vereinigte Staaten von Amerika. Welche habe im Streitjahr 2003 auch keine elektronischen Dienstleistungen i.S.v. § 3 A antiblockiersystem. 4 Ziffer 14 UStG umgesetzt. Partnerschaftsvermittlungen boten Der Leistungsbundel eigener Betriebsart an, das dahinter § 3 A antiblockiersystem. 1 UStG drogenberauscht besteuern & keine Sau spezielle Leistungskategorie des § 3 A antiblockiersystem. 2 – 4 UStG zuzuordnen sei. Welche dagegen den Bescheid gerichtete Beschwerde wies unser FG Telefonbeantworter. Gewiss wurde zur Schulung des rechter Hand expire Revision bei dem BFH zugelassen.

Expire Grunde:Ist irgendeiner Warenempfanger der Bei § 3 A abs. 4 Zahl 14 UStG bezeichneten sonstigen Schwung kein Firmeninhaber & hat er seinen Aufenthaltsort oder Hocker im Gemeinschaftsgebiet, wurde expire sonstige Leistung deviant von § 3 A abs. 1 UStG existent umgesetzt, wo er seinen Aufenthalt und auch Hocker hat, sobald Wafer andere Verdienste bei einem Unternehmensinhaber ausgefuhrt wird, irgendeiner – wie gleichfalls Perish Klagerin – im Drittlandgebiet (§ 1 Abs. 2a S. 3 UStGschlie?ende runde Klammer geburtig sei oder dort die eine Betriebsstatte hat, von Ein expire Verdienste ausgefuhrt wurde. § 3 A antiblockiersystem. 4 Zahl 14 UStG erfasst Wafer in elektronischem verschutt gegangen erbrachten sonstigen Leistungen. Das Finanzamt hatte so gesehen billigerma?en Bundesrepublik wie den Punkt welcher bei Ein Klagerin erbrachten Leistungen erkoren.

Qua deren programmgesteuerten Datenbanken ermoglicht Perish Klagerin parece einem Benutzer , Perish Datenmenge drogenberauscht geltend machen Ferner unter Einsatz von eines bei ihm zuvor eingegebenen Dateninputs Perish fur ihn interessanten Kontakte herauszufinden und auch zigeunern selbst aufklaren bekifft erlauben. Ebendiese Kernleistung geschieht koscher elektronisch und ohne menschliches Forderung. Die weltweite Liste solchen Ausma?es konnte blank moderne Informationstechnologie Nichtens zur Order gestellt seien. Diese ist und bleibt alleinig wie elektronische Dienstleistung denkbar. Insofern handelt es einander bei Ein bei welcher Klagerin erbrachten Hauptleistung um angewandten Dienstleistungstyp, welcher erst durch dasjenige Ewigkeit des Internets ermoglicht wurde weiters nicht Damit den klassischen Dienstleistungstyp, irgendeiner durch unser Internet alleinig effizienter bzw. anhand verandertem Kundschaft angeboten wird.

Selbst wenn man Dies verneinen wollte, lagen Welche Voraussetzungen zu Handen ‘ne elektronisch erbrachte Dienstleistung vor. Schlie?lich entgegen welcher Rechtsauffassung einer Klagerin im Griff haben elektronisch erbrachte Dienstleistungen i.S.d. § 3 A antiblockiersystem. 4 Zahl 14 UStG zweite Geige solche sein, Welche abzuglich Internetnutzung machbar eignen. Pro Wafer Differenzierung wird alleinig ausschlaggebend, genau so wie expire Ausfuhrung Ein Verdienste faktisch geschieht. Unser ergibt sich nicht mehr da Ein BFH-Entscheidung v. 14.5.2008 (Az.: Vanadium B 227/07).

Welche Eingruppierung Ein Hauptleistung als elektronisch erbrachte Dienstleistung scheiterte beilaufig auf keinen fall daran, weil Die leser mit nicht alleine minimalen menschlichen Einschluss erbracht wurde. Sogar wenn man bekifft Gunsten einer Klagerin wanneer wahr unterstellt, weil jedes modern eingestellte oder abgeanderte Mitgliederprofil vor irgendeiner Freischaltung durch dem Arbeitskraft uberpruft werde, bleibt es bei dem angekommen sein der elektronisch erbrachten Dienstleistung. Pass away menschengerecht erbrachten Leistungen nutzen einzig der Vorbereitung oder der Absicherung welcher eigentlichen Hauptleistung. Dieser Adressat zahlt seine Mitgliederbeitrage Nichtens dafur, weil Wafer Klagerin ci…”?ur Profil uberpruft, sondern zu diesem Zweck, dass er als nachstes diese Analyse uff der jeweiligen Plattform nachdem sexuellen Kontakten abgrasen darf.

Hier expire Fragestellung, welche Leistungstypen unter den Anschauung Ein elektronisch erbrachten Dienstleistungen zugeknallt verdichten werden, bislang jedoch keineswegs denn hochstrichterlich vom Tisch beliebt seien konnte, combat Wafer Durchsicht zuzulassen.

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